Samstag, 22. Januar 2011

Hessische Jäger töten 1.833 Katzen und 31 Hunde Tierschützer fordern Verbot des Haustierabschusses

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In den Jagdjahren 2008/2009 und 2009/2010 haben hessische Jäger insgesamt 1.833 Katzen und 31 Hunde getötet. Dies gab das Hessische Umweltministerium in der Antwort auf eine Landtagsanfrage (Drucksache 18/2699) der Abgeordneten Ursula Hammann (Bündnis 90/Die Grünen) bekannt.
Mike Ruckelshaus, Leiter der Landesgeschäftsstelle Hessen des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt), betont allerdings, dass dies nur die offiziellen Zahlen seien. Die Dunkelziffer liegt nach seinen Schätzungen weitaus höher. Hunde und Katzen gelten nicht als jagdbare Tiere im Sinne des hessischen Jagdrechtes, dürften aber im Rahmen des so genannten Jagdschutzes getötet werden, führt er weiter aus und hebt dabei hervor: "Diese gesetzlichen Regelungen zum Haustierabschuss sind unverhältnismäßig und gehen weit über das hinaus, was zum Schutz von Wildtieren notwendig ist." So dürften Katzen je nach Jahreszeit außerhalb einer willkürlich festgelegten Schutzzone von 500 bzw. 300 Metern bis zur nächsten Ansiedlung erschossen werden. Hunde dürften getötet werden, wenn sie im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellten, obwohl die Hessische Hundeverordnung bereits jetzt drastische Sanktionen gegen wildernde Hunde und deren Halter vorsehe, so der Tierschützer.
"Hinsichtlich des Stellenwertes, den Haustiere für ihre Besitzer einnehmen, hat sich in den vergangenen Jahren ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der sich auch in der Jagdgesetzgebung niederschlagen muss", bekräftigt Ruckelshaus und fordert ein ausnahmsloses Verbot des Haustierabschusses.
Vor dem Hintergrund der 2012 anstehenden Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes verweist Ruckelshaus auf andere Bundesländer, die schon heute dem gewandelten Verhältnis des Menschen zum Mitgeschöpf Tier und dem Staatsziel Tierschutz Rechnung tragen. So hat sich z. B. die saarländische Landesregierung aus CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Belange des Tierschutzes bei der Jagdgesetzgebung zu berücksichtigen und den Abschuss von Hunden und Katzen zu verbieten. Nur Hessen scheint an überholten Privilegien festzuhalten. 
 

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